Schlüsselzuweisungen unter Druck: Warum eine strategische FAG-Analyse im Haushaltsjahr 2026 unverzichtbar wird
Am 26.06.2025 wurde der sächsische Doppelhaushalt 2025/2026 verabschiedet und damit die finanzielle Realität für die Kommunen untermauert. Da die Zuweisungen weitgehend stagnieren, während Personalkosten und allgemeine Ausgaben steigen, wird der Handlungsspielraum vor Ort weiter eingeschränkt.
Das lange Warten hatte ein Ende – der sächsische Landtag beschloss den Doppelhaushalt 2025/2026. Mit Blick auf den Zeitpunkt und die drohenden Konsequenzen einer weiteren Verschiebung durfte der Beschluss nur noch Formsache gewesen sein, schließlich war der Weg des Haushaltes und seine Auswirkungen bereits frühzeitig bekannt.
Der neue Doppelhaushalt bleibt in der Größenordnung im Wesentlichen auf dem Niveau der beiden Vorjahre; Mehreinnahmen können in Summe kaum generiert werden – auch wenn sich zuletzt eine leichte Entspannung in den Steuerschätzungen zeigte. Gleichbleibende Einnahmen heißt im Umkehrschluss, dass bei steigenden Kosten in allen Bereichen weniger Geld für die gleichen oder gar neue Aufgaben übrig ist. Dementsprechend müssen von oben die Gürtel erneut enger geschnallt werden. Allein die Personalkosten im Landeshaushalt werden trotz eines leichten Stellenabbaus über beide Jahre zusammen knapp 1,3 Mrd. Euro höher ausfallen. Geld, das am Ende an anderen Stellen nicht ausgegeben werden kann.
In der Gesamtbetrachtung werden kommunale Zuweisungen weiterhin auf dem Niveau des Jahres 2024 liegen – was am Ende bedeutet, dass der steigende kommunale Kostendruck nicht abgefedert werden kann. Auch das aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellte Investitionsvolumen, als eine der größten Einsparungen, wird zu weniger Mitteln in den kommunalen Kassen führen. Die Reduzierung der Ansätze wird in dem Bereich nahezu 50 % zum Niveau der Vorjahre betragen.
Nicht im Landeshaushalt berücksichtigt ist das am 20.10.2025 beschlossene Sondervermögen von rund 4,8 Mrd. Euro bis 2036 und dessen Verwendung. Die Städte und Gemeinden sollen daraus einen Großteil der verfügbaren Mittel entweder direkt oder indirekt erhalten. Auf welchen Wegen das beispielsweise in Form eines pauschalen Investitionsbetrages erfolgen wird, darüber muss noch final entschieden werden.
Der sächsische Finanzausgleich (FAG) wird in 2025 und 2026 keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen können. Mit Blick auf den Landeshaushalt ist für 2026 sogar mit einer Reduzierung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen zu rechnen, sofern nicht an anderen Stellen gespart oder zusätzliche Mittel generiert werden können. Für die Kommunen wird der Handlungsspielraum somit weiter eingeschränkt sein und der vielerorts bestehende Konsolidierungsdruck zur Normalität werden.
Somit erhöht sich die Anforderung für die Kommunen, weiterhin sparsam mit ihrem Haushalt zu wirtschaften, zielgerichtet zu planen und zu bewirtschaften. Der Fokus bei Investitionen muss sowohl strategisch als auch zielführend sein, Konsolidierungspotenziale müssen identifiziert und realisiert werden.
Bei diesen Aufgaben können wir Ihnen unterschiedlich zur Seite stehen. Sei es bei der Haushaltsplanung in Form der Begleitung oder der zielgerichteten Ermittlung der Haushaltsansätze mittels unseres FAG-Tools, bei der Analyse von Konsolidierungspotenzialen oder auch bei anderen Themen rund um den Haushaltskreislauf und den Haushaltsausgleich.
Ihr Ansprechpartner:

Tom Linse
Abteilungsleiter Haushalt und Rechnungswesen