Projektabschluss bei Kalkulationen von Kurabgaben für zwei Nordseeinseln in Schleswig-Holstein
Im Juli diesen Jahres konnte die B & P Management- und Kommunalberatung GmbH eines der zahlreichen Projekte im Bereich der Kalkulation von touristischen Abgaben abschließen. Unter anderem gelang uns die finale Berechnung eines jeweils einheitlichen Kurabgabensatzes für zwei Inseln in der Nordsee, der über die gemeindlichen Grenzen hinaus erhoben wird.
Eine besondere Herausforderung bestand dabei in der Zusammenführung unterschiedlicher Strukturen innerhalb der insgesamt 15 Kommunen und zahlreicher Eigenbetriebe sowie Zweckverbände in einer Kalkulation.
Die Kurabgabe kann gem. § 10 Abs. 2 KAG von, als Kur- oder Erholungsort anerkannten Kommunen in Schleswig-Holstein für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen erhoben werden. Damit bildet sie das Äquivalent zur sächsischen Gästetaxe (§ 34 SächsKAG) sowie zu den thüringischen und brandenburgischen Kurbeiträgen (§ 9 ThürKAG und § 11 KAG).
Um eine solche Gegenleistung von Touristen erheben zu können, bedarf es einer Kalkulation nach den Vorgaben der jeweiligen Kommunalabgabengesetze. Damit fungieren die Erträge aus diesen Abgaben als zweckgebundene Refinanzierung der öffentlichen Einrichtungen, was im entsprechenden Rechenwerk nachgewiesen werden muss.
Eine Besonderheit bei der Kalkulation touristischer Abgaben besteht in der Berücksichtigung eines so genannten Gemeindeanteils, der den Wertverzehr durch die wohnhafte Bevölkerung der Kommune darstellen soll. Dieser Anteil ist von der Kostenmasse der öffentlichen Einrichtungen abzusetzen und bedarf einer monetären Argumentationsgrundlage.
Sollten Sie Fragen zur Kalkulation touristischer Abgaben, z. B. in Bezug auf die Festsetzung eines geeigneten Gemeindeanteils haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Lukas Stefan