Kommunen, die eine Prädikatisierung als staatlich anerkannter Kurort anstreben oder eine Folgeprädikatisierung erreichen wollen, müssen gemäß der relevanten Landeskurortgesetzgebung einen Kurortentwicklungsplan erarbeiten oder fortschreiben. Wir erstellen Ihnen den gesetzlich vorgeschriebenen Kurortentwicklungsplan und unterstützen Sie dabei, den aufwendigen Prozess der Erstellung oder Fortschreibung auch dafür zu nutzen, Ihre Ziele und Strategien, Strukturen, Abläufe und Prozesse zu hinterfragen und gemeinsam mit allen Beteiligten und Akteuren die strategische Planung zur gesundheitstouristischen Profilierung für die nächsten zehn Jahre aufzustellen. Darüber hinaus können wir Sie auch bei der Umsetzung des Kurortentwicklungsplans und Folgeprojekten unterstützen und bei Veränderungen der Struktur der Tourismusorganisation beratend begleiten.