Die Erstellung einer Dienstanweisung Anlagenbuchhaltung ist zwingend notwendig, um die Rahmenbedingungen und das Verfahren zur Anlagenbuchhaltung innerhalb der Stadtverwaltung zu regeln. Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Dienstanweisung zur Anlagenbuchhaltung.
Wir unterstützen Sie bei der Bewertung von Sonderposten (Aufteilung Fördermittel auf Vermögensgegenstände, Berechnung des Sammelsonderpostens, Unterscheidung Investition und Instandhaltung, Ersatzbewertung bei Übertragung und Sachgeschenken).
Gern unterstützen wir Sie bei den Bewertungen einzelner Baumaßnahmen (z. B. Differenzierung von Gebäude und Betriebsvorrichtung, Aufteilung der Gemeinkosten auf die einzelnen Vermögensgegenstände, Aufteilung der Fördermittel).
Die Anlagenbuchhaltung umfasst Informationen über die im Zuge der Inventur bzw. der Zu- und Abgangsprotokolle erfassten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Gern übernehmen wir für Sie die Anlagenbuchhaltung und führen diese in Ihrem Haus an festgelegten Tagen im Monat durch.
Gern unterstützen wir Sie fachkompetent bei der Bewertung von Finanzanlagen.