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Jahresbericht des Sächsischen Rechnungshofs 2024

Fokusthema: Kommunale Wohnungsgesellschaften

Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat 2024 erneut die kommunalen Wohnungsunternehmen im ländlichen Raum untersucht und fünf davon näher geprüft. Die Ergebnisse wurden im Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Es wird aufgezeigt, dass sich der negative Entwicklungstrend hinsichtlich der finanziellen Lage der kommunalen Wohnungsunternehmen fortsetzt und sogar weiter verschärft. Als Hauptgründe führt der SRH den demografischen Wandel und den daraus resultierenden Leerstand sowie die geringen Mieterhöhungspotenziale im sozialen Wohnungsbau, Preissteigerungen und sich ändernde gesetzliche Rahmenbedingungen auf. Weiterhin belasten hohe Kreditverbindlichkeiten, welche sich zumeist auf Altschulden aus den Umbrüchen der 1990er Jahre beziehen, die finanzielle Situation der Wohnungsunternehmen. Diese ermöglichen kaum freie Mittel für die bauliche Sanierung des Immobilienbestandes. Positive Jahresergebnisse können indes zunehmend nur durch eine Reduzierung der Instandhaltungen und somit einem Werteverfall des Immobilienbestandes realisiert werden. Daher rät der SRH insbesondere den kommunalen Gesellschaftern zur sorgfältigen Prüfung und fortlaufenden Überwachung der Chancen und Risiken aus dem Fortbestand der Unternehmen unter Beachtung der eigenen Leistungsfähigkeit und verweist hierbei insbesondere auf die Bestimmungen des § 94a SächsGemO. Hiernach darf eine Kommune ein Wohnungsunternehmen nur dann unterhalten, wenn dieses nach Art und Umfang im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Kommune angemessen ist.

Gern unterstützt Sie die B & P Management- und Kommunalberatung GmbH bei allen Fragen rund um die Wirtschaftlichkeit Ihrer kommunalen Wohnungsunternehmen.

Fristgerechte Jahresabschlüsse in Sachsens Kommunen: Eine kritische Lage und unser Beitrag zur Lösung

Als B & P Management- und Kommunalberatung GmbH erstellen wir jährlich ca. 40 Jahresabschlüsse. Dabei erleben wir die aktuellen Herausforderungen hautnah: trotz umfangreicher gesetzlicher Erleichterungen ist die fristgerechte Erstellung und Feststellung von Jahresabschlüssen in vielen sächsischen Kommunen ein anhaltendes und sich verschärfendes Problem. Der aktuelle Jahresbericht 2024 des Sächsischen Rechnungshofs (SRH) bestätigt diese besorgniserregende Entwicklung eindringlich.

Die Zahlen sind eindeutig: Der durchschnittliche Rückstand an nicht festgestellten Jahresabschlüssen pro Kommune stieg von 3,7 % im Jahr 2019 auf 4,5 % im Jahr 2024. Dies verdeutlicht, dass die Rückstände entgegen allen Bemühungen weiterwachsen. Besonders alarmierend ist, dass selbst nach neun Jahren noch 7,4 % der Jahresabschlüsse aus dem Haushaltsjahr 2013 nicht festgestellt wurden. Für das Jahr 2022 wurden sogar rund 88 % der Jahresabschlüsse nicht fristgerecht festgestellt.

Ohne vollständige und zeitnah erstellte Jahresabschlüsse ist eine verlässliche Haushaltsführung und Finanzplanung nicht gewährleistet. Dies führt zu erheblichen Zweifeln an der geordneten Haushaltswirtschaft und beeinträchtigt die Steuerung der Kommunen massiv. Gründe wie Personalengpässe und technische Probleme, die über ein Jahrzehnt genannt werden, sind nach Ansicht des SRH nicht mehr tragfähig, zumal es Kommunen gibt, die trotz ähnlicher Bedingungen ihre Abschlüsse fristgerecht vorlegen.

Mit der Einführung der kommunalen Doppik ab 2013/2015 sollte eine verbesserte Steuerung und umfassende finanzielle Transparenz erreicht werden. Um die Kommunen beim Abbau der Rückstände zu unterstützen, wurden 2022 sogar weitere umfangreiche formelle und materielle Erleichterungen in der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung eingeführt. Diese ermöglichen den Verzicht auf bestimmte Buchungsvorgänge und Jahresabschlussarbeiten. Dennoch ist bisher kein nennenswerter Aufholprozess erkennbar.

Während kreisfreie Städte und Landkreise meist geringere oder keine Rückstände aufweisen, ist die Lage im kreisangehörigen Raum teils gravierend. Besonders betroffen sind Regionen im östlichen, südöstlichen und nordwestlichen Sachsen, wo der durchschnittliche Zeitverzug bis zu 7,0 Jahre beträgt.

Die fehlenden Jahresabschlüsse haben weitreichende Konsequenzen:

  • Verlässliche Aussagen zur Haushalts- und Finanzlage sind kaum möglich.
  • Haushaltspläne basieren oft auf fortgeschriebenen Planwerten statt auf validen Jahresabschlussdaten.
  • Es bestehen Zweifel an der Validität von Finanzdaten für Meldungen an statistische Ämter und den kommunalen Finanzausgleich.
  • Fundierte Steuerungs- und Eingriffsentscheidungen, insbesondere bei Fördermitteln, sind erschwert.

Der SRH fordert daher dringend rechtsaufsichtliche Maßnahmen, um den Rückstand aufzuholen und die Einhaltung gesetzlicher Fristen sicherzustellen. Auch das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) und der Sächsische Landkreistag (SLKT) sehen Handlungsbedarf, während der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) auf Engpässe bei der örtlichen Prüfung hinweist und weitere Erleichterungen fordert.

Unser Ansatz: Gemeinsam zum fristgerechten Abschluss

Die anhaltenden Verzögerungen sind nicht länger hinnehmbar. Als B & P setzen wir uns für eine konsequente Priorisierung der Jahresabschlusserstellung ein und bieten den sächsischen Kommunen praxisnahe Unterstützung:

  • Professionelle Erstellung: Wir übernehmen die fachgerechte und fristgerechte Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse.
  • Übernahme von Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung: Wir entlasten Ihre Verwaltung durch die professionelle Führung Ihrer Buchhaltung.
  • Beratung bei Erleichterungen: Wir stellen sicher, dass Sie die bestehenden gesetzlichen Erleichterungen optimal nutzen.
  • Wissenstransfer: Wir unterstützen Ihre Mitarbeiter durch Schulungen und fachliche Begleitung.

Gerne beraten wir Sie persönlich, wie wir Ihre Kommune bei der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse unterstützen können.

Ihre Ansprechpartner:

Laura Tobisch ist Abteilungsleitern für den Bereich Wirtschaftlichkeit und Kalkulation

Laura Tobisch
Abteilungsleiterin Kalkulation und Wirtschaftlichkeit I Tourismus, Sport und Kultur

Tom Linse ist Abteilungsleiter für den Bereich Haushalt und Rechnungswesen.

Tom Linse
Abteilungsleiter Haushalt und Rechnungswesen

Tel.: 0351/47 93 30 – 30
E-Mail: kanzlei@bup-kommunalberatung.de