Herausforderung kommunales Beteiligungsmanagement
Der Aufbau eines effizienten und leistungsfähigen kommunalen Beteiligungsmanagements ist für Kommunen mit Mehrheitsbeteiligungen eigentlich unerlässlich (vgl. § 99 SächsGemO; § 71 ff. ThürKO). Dennoch wird in der Praxis häufig deutlich, dass sich kommunales Beteiligungsmanagement auf das Erstellen eines Beteiligungsberichtes beschränkt.
Nicht wenige Beteiligungsunternehmen erhalten Zuschüsse aus dem kommunalen Haushalt, um Defizite auszugleichen. Damit einhergehend erfolgt aber allzu oft keine adäquate Steuerung. Diese würde zumindest eine regelmäßige Berichterstattung im Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage an die Kommune, die Vorgabe von Zielen an die Gesellschaft und die Umsetzung der Regelungen aus einer Beteiligungsrichtlinie umfassen, um nur einige Beispiele zu nennen. Der Thüringer Rechnungshof kritisiert demnach zurecht in seinem Jahresbericht 2019 zur überörtlichen Prüfung, dass vielerorts noch kein funktionierendes Beteiligungsmanagement existiert.
Aus der eigenen Beratungserfahrung der B & P Management- und Kommunalberatung GmbH zeigen sich gewisse Unsicherheiten bezüglich der Aufgaben und Funktionen des Beteiligungsmanagements. Für viele Kommunen stellt es eine große Herausforderung dar, da es häufig an der Qualifikation der Mitarbeiter und angemessenen Stellenanteilen im Bereich Controlling fehlt.
Gern unterstützt die B & P Kommunalberatung bei Fragen rund um den Aufbau eines wirkungsvollen Beteiligungsmanagements. Neben der Konzeption von Beteiligungsrichtlinien und dem Aufbau eines geeigneten Controllings und Berichtswesens unterstützen wir bei der strategischen (Neu-) Ausrichtung kommunaler Unternehmen und führen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu deren Aufgabenwahrnehmung durch. Zu unserem Leistungsspektrum gehören auch die Erstellung von Beteiligungsberichten sowie anlassbezogene Analysen und die Erarbeitung von Zielvorgaben.
Für nähere Auskünfte können Sie uns gern kontaktieren.
Zudem möchten wir Sie auf die Veröffentlichung des Artikels „Thüringer Kommunen verbrennen Geld in Beteiligungen“ auf der Homepage Der Neue Kämmerer vom 27.02.2019 aufmerksam machen.