Einladung zum Webinar „Stellenbewertung nach TVöD und TV-L: Aktuelle Rechtsprechung“
Stellenbewertung nach TVöD und TV-L: Aktuelle Rechtsprechung
Die B & P Management- und Kommunalberatung GmbH veranstaltet am 28.08.2026, 09:00 Uhr ein kostenloses Webinar.
Für die Teilnahme sind keinerlei spezifische Voraussetzungen zu erfüllen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Folgen Sie einfach zur angegebenen Zeit diesem Link:
Microsoft Teams-Besprechung
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Öffentliche Arbeitgeber stehen seit Jahren unter zunehmendem Druck: Einerseits steigen durch tarifliche Ansprüche der Beschäftigten die Personalkosten, andererseits werden die finanziellen Spielräume durch knapper werdende Haushaltsmittel zunehmend eingeschränkt. Umso wichtiger ist es daher, die aktuelle Rechtsprechung zu verstehen und ihre praktische Auswirkung einordnen zu können.
Gerade die Rechtsprechung zur Bildung von Arbeitsvorgängen ist dabei von zentraler Bedeutung. Sie bildet eine wesentliche Grundlage für die tarifgerechte Stellenbewertung und kann unmittelbare Auswirkungen auf die Eigruppierung von Beschäftigten haben.
Wir möchten uns deshalb gemeinsam mit Ihnen zunächst mit der Frage beschäftigen, warum Arbeitsvorgänge überhaupt relevant sind und nach welchen Grundsätzen sie tarifkonform gebildet und hergeleitet werden. Anschließend betrachten wir die konkreten Auswirkungen auf die Entgeltgruppen 7, 8 und 10 – Entgeltgruppen, die in der Praxis zunehmend weniger anzutreffen sind. Ergänzend werfen wir einen Blick auf aktuelle rechtliche Entwicklungen und Fragestellungen, die für die tarifliche Bewertung von Tätigkeiten von Bedeutung sind
Agenda
- Warum sind Arbeitsvorgänge relevant? – Bildung und Herleitung
- Auswirkungen auf die Entgeltgruppen 7, 8 und 10
- Aktuelle rechtliche Themen im Bereich der Stellenbewertung
Mit unserem Angebot richten wir uns gezielt an Führungskräfte, Organisator*innen und Personaler*innen aller öffentlichen Einrichtungen.
Nach ca. 60 Minuten verfügen Sie also über ein Grundverständnis über die Bildung tarifkonformer Arbeitsvorgänge und die daraus entstehenden Rechtsfolgen bei der Eingruppierung nach TVöD-V bzw. TV-L.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!